Alle Angaben in diesem Exposé beruhen auf Informationen, die uns vom Eigentümer bzw. von Dritten zur Verfügung gestellt wurden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird daher keine Gewähr übernommen.
Dieses Exposé dient lediglich der Vorabinformation und stellt kein vertragliches Angebot dar.
Besonderheit / Hinweis zur Wohnfläche und grundbuchlichen Zuordnung:
Eine Besonderheit dieser Einheit liegt in der wohnflächenbezogenen und grundbuchlichen Einordnung. Die vorliegende, durch einen Architekten erstellte Wohnflächenberechnung weist für die Wohnung eine Wohnfläche von ca. 76,14 m² aus. Nach den derzeit vorliegenden Unterlagen ist diese Fläche jedoch nicht vollständig in dieser Form innerhalb der Teilungserklärung als Wohnfläche ausgewiesen beziehungsweise genehmigt.
Im Zusammenhang mit der Einheit bestehen zwei grundbuchliche Zuordnungen: ein Wohnungsgrundbuch sowie ein Teileigentumsgrundbuch. Die konkrete rechtliche Einordnung, Nutzung und gegebenenfalls erforderliche Genehmigungsfähigkeit der Flächen sollte daher durch den Käufer beziehungsweise durch dessen rechtliche und fachliche Berater eigenständig geprüft werden.
Nach erster Einschätzung erscheint eine entsprechende Genehmigung beziehungsweise Anpassung grundsätzlich prüfbar; eine verbindliche Aussage hierzu kann und darf jedoch von unserer Seite nicht erfolgen.
Wichtiger Haftungshinweis:
Die vorstehenden Angaben beruhen auf den uns vorliegenden Informationen und Unterlagen. Sie dienen ausschließlich der transparenten Offenlegung des Sachverhalts und stellen ausdrücklich keine Rechtsberatung, baurechtliche Beratung oder verbindliche Prüfung der Genehmigungsfähigkeit dar. Eine Haftung für die rechtliche, baurechtliche oder grundbuchliche Bewertung sowie für die tatsächliche Genehmigungsfähigkeit wird nicht übernommen.







